Vor allem in der Gebäudereinigung, auf dem Bau und im Gaststättengewerbe sei die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohnvergütung unterschritten worden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfte im vergangenen Jahr 55.000 Arbeitgeber und leitete knapp 110.000 Strafverfahren und 31.400 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein, worunter auch Mindestlohnverstöße fallen.
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