Bevor zum 1. Oktober zwölf Euro pro Stunde fällig werden, steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Juli schon einmal auf 10,45 Euro. Das hat Konsequenzen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen. Derzeit liegt die monatliche Verdienstgrenze noch bei 450 Euro, weshalb die Arbeitsstundenzahl angepasst werden muss.
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