Erfolgt eine Abmahnung zu Unrecht, muss diese aus der Personalakte entfernt werden. Das entschied aktuell das Landesgericht Mecklenburg-Vorpommern. Es stellte klar, dass der Arbeitgeber die Abmahnung klar begründen und es deutlich kommunizieren müsse, wenn das abgemahnte Verhalten zur Kündigung führen könnte.
Weitere Meldungen aus der Kategorie „Wissenswertes“