Aktualisierte Arbeitsschutzregel mit Lüftung

Die ARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gilt seit August 2020 und wurde unter Aufsicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt. Eine geänderte Fassung wird demnächst in Kraft treten, in der vor allem Erkenntnisse und Information zur Lüftung von Innenräumen mit einbezogen werden. Eine Vorabversion ist unter www.baua.de abrufbar.

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