Arbeitgeber haften bei verzögerter Lohnzahlung

Arbeitgeber müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen bei der Auszahlung von Gehältern halten. Zahlt er den Lohn zu spät aus, muss der Arbeitgeber für einen eventuell beim Arbeitnehmer entstandenen Schaden aufkommen oder Verzugszinsen zahlen. Außerdem darf der Arbeitnehmer außerordentlich kündigen.

Weitere Meldungen aus der Kategorie „Wissenswertes“