Arbeitsleben: Rechte und Pflichten in Zeiten von Corona

Hat ein Arbeitnehmer Corona, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn nach Hause zu schicken. Das Arbeitsentgelt läuft für die Dauer von sechs Wochen weiter. Bei Corona gilt Meldepflicht beim Gesundheitsamt. Muss ein Arbeitnehmer in Quarantäne aufgrund des Kontakts zu einem Infizierten bleiben, hat er kein Recht auf Lohnfortzahlung. Er kann Urlaubstage nehmen, Überstunden abbauen oder eine Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz vom Arbeitgeber beanspruchen.

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