Aufgepasst bei betriebsbedingter Kündigung

Nicht immer haben Kündigungen etwas mit der Leistung eines Arbeitnehmers zu tun. Manchmal werden sie betriebsbedingt notwendig, wenn ein Unternehmen wirtschaftlich schlecht dasteht, und sind in diesem Fall rechtlich zulässig. Gekündigt wird dann auf Grundlage der Sozialauswahl: Zuerst gehen muss, wer sozial am wenigsten schutzbedürftig ist.

Weitere Meldungen aus der Kategorie „Wissenswertes“