Ein neues Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes sieht ab 2024 vor, dass Firmen eine höhere Abgabe zahlen müssen, wenn sie trotz Verpflichtung keine Schwerbehinderten einstellen. Diese Ausgleichsabgabe betrifft Betriebe mit mindestens 60 Arbeitsplätzen und liegt dann doppelt so hoch wie bisher bei 720 Euro. Dafür entfällt dann die bisherige Bußgeldregelung.
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