Dies sollte in der Tat wohlüberlegt sein, bevor man zu Reinigungsmitteln und Schlauch greift – sonst macht man sich womöglich strafbar. Generell verboten auf Privatgrundstücken sind die Motorwäsche sowie das Waschen mit chemischen Reinigern und technischen Hilfsmitteln – aus Umweltschutzgründen. Auf der Straße und in Wasserschutzgebieten ist die Autwäsche ebenfalls Tabu. Nur das Staubsaugen oder Fensterputzen sind unproblematisch. Es lohnt sich ein Blick in die örtliche Satzung – oder man fährt einfach in eine Waschanlage.
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