Arbeitsentgelte und geleistete Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten haben Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen für das Jahr 2022 bis zum 16. Februar 2023 an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu übermitteln. Die Meldungen können über ihre eigenen Entgeltabrechnungsprogramme oder die Ausfüllhilfe sv.net erfolgen.
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