25. November 2021
Die Corona-Notlage ist am 25. November ausgelaufen. An ihre Stelle tritt das neue Infektionsschutzgesetz. Die darin enthaltenen Maßnahmen unterscheiden sich von der bisherigen Rechtslage vor allem darin, dass die Bundesländer keine generellen Schließungen von Schulen, Geschäften, Gastronomie und Sportstätten anordnen können. Sie dürfen aber durchaus Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum festlegen. Außerdem wurde ein neue 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personenverkehr sowie eine Home-Office-Pflicht eingeführt. Für Gesundheitseinrichtungen und Heime gelten Testpflichten. >> Bundesregierung
3G am Arbeitsplatz
Für die Überprüfung der 3G-Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätte ist der Arbeitgeber zuständig. Unter Beachtung des Datenschutzes seiner Beschäftigten kann er die Kontrolle auch an Dritte übergeben. >> Tagesschau
Home-Office-Pflicht
Wenn keine betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen, sollen Beschäftigte, ihre Tätigkeiten von zu Hause aus erledigen. In der Regel dürfen sie das Angebot nicht ablehnen. >> RND
Dies gilt weiterhin im Job
Die bisherigen grundlegenden Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz bleiben bis einschließlich den 19. März 2022 bestehen. So sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet ihren Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Hygienekonzepte müssen bestehen, angepasst oder erstellt werden. Die Maskenpflicht bleibt überall bestehen, wo es sonst keinen ausreichenden Schutz gibt. Betriebliche Personenkontakte sind einzuschränken. Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über die Risiken einer Corona-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung außerbetrieblicher Impfangebote freistellen. >> Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Was sagt das Gebäudereiniger-Handwerk dazu?
Die neuen Test- und Kontrollpflichten stellen die Gebäudereinigungsunternehmen vor eine große Herausforderung. Häufig wird wechselndes Personal an wechselnden Standorten mit kurzen Arbeitszeiten eingesetzt. Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes Johannes Bungart hält die Umsetzung für logistisch, personell und finanziell nicht machbar. Die Einhaltung der 3G-Regelung lasse sich faktisch nicht wie vorgeschrieben kontrollieren und dokumentieren. Bungart fordert stattdessen eine 2G-Regelung und damit eine Impfpflicht. Die Politik drohe ansonsten eine ganze Branche zu kriminalisieren. >> Die Gebäudedienstleister
Weitere Meldungen aus der Kategorie „“