Seit gestern ist es nicht mehr notwendig, vor dem Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen einen Test zu machen. Auch fällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen sowie für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Nur wer eine dieser Einrichtungen besucht, muss weiter Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese letzte Corona-Maßnahme gilt noch bis 7. April.
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