Diebstahl ist ein Kündigungsgrund

Unabhängig vom Wert einer geklauten Sache ist der Tatbestand an sich Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung. In einem aktuellen Urteil des Landesgerichts Düsseldorf wurde ein Fall behandelt, bei dem ein Mitarbeiter einen Liter Desinfektionsmittel und eine Handtuchrolle entwendete. Er wurde sofort entlassen, wogegen dieser klagte. Das Gericht entschied für das Unternehmen.

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