Diese Unterlagen können jetzt weg

Zehn Jahre müssen Unterlagen und Daten aufgehoben werden. Für alle Buchungen, die im Jahr 2010 für das Vorjahr getätigt wurden, beginnt die Aufbewahrungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres 2010 und endet demnach 2020. Somit können alle Unterlagen für 2009 vernichtet werden, es sei denn, das Finanzamt hat bis zum 31. Dezember 2020 eine Außenprüfung ankündigt.

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