Diesel-Geschädigte können leichter klagen

Käufer eines Autos mit unzulässiger Abgastechnik können nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes nun leichter Schadenersatz bekommen. Demnach reicht es aus, dass der Hersteller fahrlässig gehandelt hat und nicht bewusst getäuscht hat. Viele deutsche Gerichte haben Diesel-Verfahren bis zu diesem Urteil auf Eis gelegt, dennoch sind noch nicht alle Fragen geklärt.

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