Seit diesem Jahr müssen Unternehmen ihren Auszubildenden einen Mindestlohn zahlen. Ab dem ersten Lehrjahr beträgt dieser mindestens 515 Euro im Monat. Im zweiten und dritten Jahr steigt die Vergütung. Bei Azubis, die eine Lehre starten, sind es 608 Euro bzw. 695 Euro. Diese Verdienstuntergrenzen greifen aber nur, wenn der jeweilige Tarifvertrag keine anderen Regelungen enthält.
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