Ein Gericht in Wien sprach einer muslimischen Frau jüngst Schadensersatz zu, da diese aufgrund des Tragens eines Kopftuches diskriminiert worden war. In ihrem Bewerbungsgespräch stand das Tragen eben dieses Kopftuchs im Mittelpunkt und nicht ihre fachliche Qualifikation. Übertragbar sei dieses Beispiel auch auf andere Bereiche, so eine Mitarbeiterin der Anti-Diskriminierungsstelle. Unter anderem gab es einen Fall, bei dem eine Reinigungskraft in bestimmten Gebäuden nicht mehr arbeiten durfte, da der Chef hier keine Menschen mit Kopftuch sehen wollte.
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