Der Hersteller von Händetrocknern behauptet in seiner Werbung, dass nur das Abtrocknen der Hände mit seinen Geräten hygienisch sei und dass dies nicht für Papier gelte. Die Wettbewerbszentrale entschied nun, dass die Aussage irreführend und zu pauschal wäre, und erwirkte beim Landgericht Köln ein noch nicht rechtskräftiges Urteil.
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