Vielen Arbeitnehmern macht die Coronapandemie einen Strich durch ihre Urlaubsrechnung. Rein rechtlich ist eine einseitige Aufhebung von genehmigtem Urlaub nicht möglich. Daher sollten Mitarbeiter mit ihren Chefs sprechen. Meistens findet sich eine Lösung. Aus betrieblichen Gründen ist eine kurzfristige Änderung aber manchmal nicht umsetzbar.
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