Der erste Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Erfassung der Arbeitszeit sei ungeeignet für die Gebäudereinigungsbranche, so Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. In einem dezentralen Dienstleistungshandwerk sei es in der Praxis nicht möglich, Arbeitszeiten vor Ort beim Kunden oder zum Beispiel auch in leeren Gebäuden oder Turnhallen zu erfassen. Für die 700.000 Beschäftigten der Branche müssten weiterhin Stift und Papier erlaubt sein.
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