Nach einem aktuellem Urteil darf die IG Bau in der Firmenzentrale des Gebäudedienstleisters Piepenbrock Mitglieder werben. Das Unternehmen hatte der Gewerkschaft den Zutritt zur Kantine untersagt. Jetzt entschied das Arbeitsgericht Osnabrück, dass es Gewerkschaften jedoch zustehe, Betriebe ihres Organisationsbereichs zu betreten, um Mitglieder anzuwerben.
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