Beschäftigte, die derzeit in Kurzarbeit sind, müssen deswegen im nächsten Jahr eine zusätzliche Steuererklärung machen. Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber es gilt wie Arbeitslosenhilfe oder Elterngeld als Einkommen und wird auf den Steuersatz angerechnet. Somit steigt dieser. Der gestiegene Satz gilt dann für das normale Einkommen, weshalb auch die Abgaben steigen. So könnte es zu Nachzahlungen für Mitarbeiter in Kurzarbeit kommen.
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