Zum 1. Juli übernimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht. Es war zuvor beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelt. Der Wechsel wurde im Koalitionsvertrag der deutschen Regierung vereinbart, weil private Sicherheitsfirmen immer häufiger mit der Polizei zusammenarbeiten und einen zunehmenden Anteil für die Sicherheit leisten.
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