Ab sofort gelten neue Kriterien für die Beantragung von KfW-Schnellkrediten. Jetzt profitieren auch Soloselbstständige vom Förderdarlehen. Durch die Corona-Pandemie gebeutelte Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und Soloselbstständige können zügig und unbürokratisch Liquidität erhalten. Die Anträge laufen über die Hausbank.
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