Dass dies ein Kündigungsgrund ist, entschied das Arbeitsgericht Siegburg im Fall einer Pflegeassistentin, die sich zum Wochenenddienst krankmeldete, jedoch zeitgleich feiern ging und die Partybilder in ihrem WhatsApp-Status teilte. Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, da aufgrund der Täuschung das Vertrauen in die Arbeitnehmerin zerstört worden sei.
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