Krankgemeldet und trotzdem zur Party?

Dass dies ein Kündigungsgrund ist, entschied das Arbeitsgericht Siegburg im Fall einer Pflegeassistentin, die sich zum Wochenenddienst krankmeldete, jedoch zeitgleich feiern ging und die Partybilder in ihrem WhatsApp-Status teilte. Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, da aufgrund der Täuschung das Vertrauen in die Arbeitnehmerin zerstört worden sei.

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