Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einem Betriebsrat wegen des Ansprechens eines dunkelhäutigen Kollegen mit Affenlauten gekündigt werden durfte. Sie seien nicht von Meinungsfreiheit gedeckt und fundamental herabwürdigend. Der Gekündigte hatte im Vorfeld schon eine einschlägige Abmahnung erhalten.
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