Ob der 24. Dezember oder auch Silvester ein Arbeitstag ist, ist im Arbeitsvertrag festgehalten. Die beiden Tage sind keine Feiertage. Zuschläge für das Arbeiten an den Feiertagen sind ebenfalls individuell im Arbeitsvertrag geregelt. Etwaige Urlaubsansprüche verfallen theoretisch zum Jahresende. Die Praxis sieht aber anders aus. Meistens dürfen Urlaubstage noch bis März genommen werden.
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