Pauschaler Verlustrücktrag möglich

Im Rahmen der Coronakrise ermöglicht die Bundesregierung steuerliche Erleichterungen für Unternehmen. Neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen können Firmen auf Grundlage ihres pauschal ermittelten Verlustes auch eine Erstattung von für 2019 gezahlten Beträgen bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

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