Ob die tägliche Arbeitszeit erfasst werden soll, steht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr zur Debatte. Die Umsetzung lässt jedoch noch Fragen offen. So soll laut Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums eine elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit erfolgen, Ausnahmen in Papierform sollen dabei möglich sein.
Weitere Meldungen aus der Kategorie „Aktuelles“