Reform Insolvenzrecht beschlossen

Ab dem 1. Januar 2021 sollen sich angeschlagenen Unternehmen auch ohne Insolvenzverfahren sanieren können. Wenn Unternehmen die Mehrheit ihrer Gläubiger mit einem soliden Plan von ihrer Sanierungsperspektive überzeugen, können sie ihr Konzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen, erläuterte Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht.

Weitere Meldungen aus der Kategorie „Wissenswertes“