Dies ist durchaus möglich, so der Europäische Gerichtshof, wenn bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die Datenschutz-Verordnung verstoßen wurde und dieser Person dadurch konkret ein Schaden entstanden ist. Grund für diese Klarstellung war eine Klage eines österreichischen Bürgers, der parteipolitische Werbung erhielt – aufgrund eines DSGVO-Verstoßes der Österreichischen Post.
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