Wer 20 oder mehr Beschäftigte pro Monat hat, muss mindestens fünf Prozent seiner Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Die Umsetzung bezüglich 2022 muss bis Ende März dem zuständigen Integrationsamt sowie der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Wer die Quote nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen.
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