Wenn Mitarbeitende zwar wissen, wie sie sich schützen müssen, es aber trotzdem einfach nicht tun, ist der Arbeitgeber verantwortlich. Selbst wenn gar nichts passiert, kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld fällig werden. Als Chef muss man daher nachweisen können: Gefährdungsbeurteilungen, entsprechende Betriebsanweisungen und die regelmäßige Unterweisung zum Arbeitsschutz. Und bei den Beschäftigten hilft statt Meckern: Motivation und positive Verstärkung.
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