Wer im Rahmen der Coronakrise an mindestens drei von fünf Werktagen zu Hause arbeiten muss, und zwar offiziell vom Arbeitgeber angeordnet, kann die Kosten für sein Heimbüro vollständig steuerlich geltend machen. Bei ein bis zwei Tagen sind immerhin noch bis zu 1.250 Euro pro Kalenderjahr absetzbar. Die Auslagen müssen aber einzeln aufgeführt werden.
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