In der Regel muss der Urlaub wie beantragt genommen werden, unabhängig von der aktuellen Krise. Zudem ist der Anspruch auf Urlaub nicht davon abhängig, wie viel man tatsächlich gearbeitet hat. Arbeitnehmer erwerben ihn bereits am 1. Januar des neuen Jahres. Kurzarbeiter werden aber vorübergehend wie Teilzeitkräfte behandelt mit einem gesetzlichen Mindestanspruch auf vier Wochen Urlaub.
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