Klingt merkwürdig, geht aber. Wenn weniger Urlaubstage als vorhanden benötigt werden, können Beschäftigte sie an den Arbeitgeber verkaufen, sprich: Sie erklären den Verzicht schriftlich und erhalten dafür mehr Gehalt. Andersrum können auch gegen eine Verminderung des Lohns Urlaubstage dazugekauft werden – vorausgesetzt, beide Parteien stimmen zu. Achtung jedoch: Die gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen darf nicht unterschritten werden.
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