Urteil zu Ruhezeiten

Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Beschäftigten täglich elf Stunden Ruhe zustehen – auch vor oder nach freien Tagen. Grund ist, dass die tägliche Ruhezeit nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit ist und separat betrachtet werden muss. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, beide Rechte zu gewähren.

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