Suchmaschinen müssen Artikel nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn falsche Angaben darin durch die Betroffenen nachgewiesen werden. Das geht aus einem aktuellen Urteils des Bundesgerichtshof vor. So soll zum einen die freie Meinungsäußerung geschützt werden, jedoch bei offensichtlich und nachgewiesen unrichtigen Informationen eine Auslistung möglich sein.
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