Was gilt jetzt für die arbeitsrechtliche Situation?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter so weit zu schützen, wie es die Natur der Dienstleistung gestattet. Das betrifft Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften. Außerdem gilt im Falle von Infektionserkrankungen das Infektionsschutzgesetz. Dieses gibt aber nur wenige Regeln für Arbeitsverhältnisse, wie Beschäftigungsverbote oder Entschädigungen bei Quarantäne.

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