Arbeitgeber müssen zahlreiche Gesetzes- oder Verordnungstexte im Betrieb öffentlich aushängen, damit Beschäftigte sich ohne großen Aufwand über ihre Rechte und Pflichten informieren können. Dies betrifft vor allem Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, Unfallverhütungsvorschriften und viele weiter. Wichtig: Sie müssen immer in der aktuellen Fassung vorliegen.
Weitere Meldungen aus der Kategorie „Wissenswertes“