Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zeigt, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht dazu geführt, dass Hausmeister oder andere Dienstleister in die Selbstständigkeit gedrängt wurden. Im Gegenteil – die Soloselbstständigkeit sank ein Jahr nach der Einführung der Lohnuntergrenze Anfang 2015 um 7,4 Prozent.
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