Wer bei Streik das Wegrisiko trägt

Wenn wie gestern im Nah- und Fernverkehr gestreikt wird, müssen Beschäftigte selbst Möglichkeiten auftun, um pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen – dies besagt die Rechtslage eindeutig. Wer nicht oder zu spät zur Arbeit kommt, muss mit Lohneinbußen rechnen. Ratsam sei es daher, rechtzeitig zu planen und den Chef gegebenenfalls rechtzeitig zu informieren.

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